Sweet Country
AUS 2017
113 min 16 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Im Australien des Jahres 1929 spielender Western über einen Aborigine, der in Notwehr einen Weißen erschießt. Als Mörder gejagt, flüchtet er mit seiner Frau ins gefährliche Outback. Der Film ist ruhig inszeniert und thematisiert vor allem die Unterdrückung der australischen Ureinwohner. Vereinzelt gibt es Gewalt- und Tötungsszenen. Diese Szenen sind zwar emotional intensiv, wirken jedoch in keiner Weise reißerisch oder selbstzweckhaft, sondern sind schlüssig in die Handlung eingebunden. Zudem wird die Gewalt nicht verherrlicht, sondern als negativ und abstoßend dargestellt. Kinder ab 12 Jahren sind auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, dies zu verstehen: Sie können die Szenen in den Kontext der Geschichte einordnen, kritisch hinterfragen und ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
| Regie: | Warwick Thornton |
| Drehbuch: | Warwick Thornton |
| Darsteller: | Bryan Brown, Hamilton Morris |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen