HANNES
D 2020
90 min 52 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
HANNES
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über zwei jugendliche beste Freunde, von denen einer nach einem Unfall ins Koma fällt. Der andere weicht im Krankenhaus zunächst nicht von seiner Seite, findet dann aber einen Weg, um seine Trauer allmählich zu verarbeiten. Die Grundstimmung des Films ist ernst und teilweise bedrückend, es werden Themen wie Schuld, Vergebung, Freundschaft und Schicksal behandelt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch bereits in der Lage, der Geschichte zu folgen, die Themen zu verstehen und sie angemessen zu reflektieren. In der jungen Hauptfigur, deren schöne Freundschaftserlebnisse in Rückblenden zu sehen sind, finden sie zudem eine Identifikationsfigur, die einen positiven Entwicklungsprozess durchläuft. Wenngleich der Film einige intensive Momente hat, sind Beeinträchtigungen bei Zuschauer*innen ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hans Steinbichler |
Darsteller: | Johannes Nussbaum, Leonhard Scheicher |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen