IN LIEBE LASSEN
F 2021
123 min 40 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
IN LIEBE LASSEN
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Drama erzählt von einem 40-jährigen Schauspiellehrer, der die Diagnose erhält, dass er unheilbar an Krebs erkrankt ist. Zunächst weigert er sich, die Wahrheit zu akzeptieren. Erst seine Mutter sowie ein Onkologe schaffen es in einem längeren Prozess, ihn zur Auseinandersetzung damit zu bringen. Der Film ist überwiegend ruhig, auf die Figuren konzentriert erzählt und über weite Strecken von melancholischer Atmosphäre geprägt. Die ungeschönte Thematisierung von Abschiednehmen und Tod sowie einige Szenen mit Darstellungen starken Leidens können aufgrund ihrer emotionalen Intensität Kinder unter 12 Jahren überfordern. 12-Jährige können aber diese Aspekte in den Kontext einordnen und sich ausreichend distanzieren. Die differenzierte, lebensbejahende Haltung des Films sowie die ruhige, sanfte Erzählweise bieten dieser Altersgruppe genug Halt, um ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten zu können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Emmanuelle Bercot |
Drehbuch: | Emmanuelle Bercot |
Darsteller: | Catherine Deneuve, Benoit Magimel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen