MEMORIA
CO/THA/GB/MEX/F/D/Q 2021
136 min 3 sek
Port au Prince Pictures GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer Frau, die immer wieder von einem mysteriösen Geräusch aufgeschreckt wird, das nur sie hört. In Kolumbien begibt sie sich auf die Suche nach dessen Ursprung und lässt einen Sounddesigner das Geräusch rekonstruieren. Doch erst in einem Dorf in den Bergen findet sie Klarheit. Die schwer greifbare Geschichte ist in einem meditativen Stil voller rätselhafter Elemente und Andeutungen erzählt. In der melancholischen, teils auch bedrückenden Atmosphäre kann die Thematisierung von Verletzungen und Leiden belastend wirken. Da die Inszenierung sehr zurückhaltend ist, können bereits Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren diese Aspekte in den Kontext einordnen. Die schwer zugängliche Handlung sowie die stilisierte und meist statische Gestaltung erleichtern ihnen die Distanzierung. Beeinträchtigungen sind für diese Altersgruppe daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Apichatpong Weerasethakul |
Drehbuch: | Apichatpong Weerasethakul |
Darsteller: | Tilda Swinton |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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