Blutsauger
D 2019
127 min 57 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
Blutsauger
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Die Komödie spielt im Jahr 1928 und erzählt von einem armen Flüchtling aus der Sowjetunion, der in Hollywood Karriere machen will. In einem mondänen Ostseebad gibt er sich als Baron aus und lernt eine reiche junge Erbin kennen, die aber eine Vampirin ist. Der Film spielt in satirischer Form mit Genreelementen sowie Versatzstücken aus Kunst- und Literaturgeschichte und Philosophie. Auf stilisierte Weise schließt er so den Kapitalismus mit dem Vampirismus kurz. In diesem Kontext gibt es einzelne Darstellungen von Gewalt und Verletzungen. Zudem werden auch Drogenkonsum und suizidales Verhalten thematisiert. Die Sprache ist stellenweise vulgär und diskriminierend. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können mit diesen Aspekten jedoch umgehen, da die überhöhte, oft theaterhafte und statische Inszenierung kaum eine Identifikation mit den Filmfiguren zulässt. Auch die Betonung politischer Diskurse bietet dieser Altersgruppe Distanzierungsmöglichkeiten, sodass insgesamt keine ängstigende oder desorientierende Wirkung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Julian Radlmaier |
Drehbuch: | Julian Radlmaier |
Darsteller: | Alexandre Koberidze, Lilith Stangenberg, Corinna Harfouch |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen