Hatching
SF 2022
90 min 22 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Horrorfilm über ein 12-jähriges Mädchen, das ein verwaistes Vogelei mit nach Hause nimmt, aus dem schließlich ein gewaltiger Vogel schlüpft, der sich zusehends zu einem Mensch entwickelt und zum alter Ego des Mädchens wird – aber auch zu einer gefährlichen Bedrohung. Der Film enthält einige bedrohliche und unheimliche Szenen, die Jugendliche ab 16 Jahren jedoch nicht überfordern. Auch einzelne, teils blutige Gewaltmomente werden nicht reißerisch ausgespielt und bewegen sich in einem Rahmen, den Jugendliche ab 16 Jahren problemlos verarbeiten können. Insgesamt sind Zuschauer ab 16 Jahren fähig, den Film als vollkommen realitätsferne Gruselgeschichte zu erkennen und eine emotionale Distanz zu wahren. Nachhaltige Ängstigungen oder andere negative Wirkungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hanna Bergholm |
Darsteller: | Jani Volanen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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