So Damn Easy Going
S,N 2022
91 min 6 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Coming-of-Age-Geschichte über eine 18-jährige Schülerin, die an ADHS leidet. Als sie und ihr verwitweter, depressiver Vater in Geldnot geraten, versucht sie unter anderem durch Verkauf von Marihuana zu Geld zu kommen. Gleichzeitig bahnt sich eine Liebesbeziehung mit einer neuen Mitschülerin an. Der rasant inszenierte Film enthält eine angedeutete Sexszene sowie zahlreiche Dialoge mit sexualisierter Sprache und Beleidigungen. Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch aufgrund ihres psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, diese Szenen und Dialoge in den Kontext der Jugendgeschichte und des geschilderten Milieus einzuordnen und zu verarbeiten. Auch der Umgang mit Marihuana wird nicht verherrlicht, da Drogen im Leben der Hauptfigur offensichtlich keine Rolle spielen. Im Vordergrund steht die letztlich positive und liebevolle Entwicklung der Hauptfigur und ihres Vaters. Eine überfordernde oder sozialethisch desorientierende Wirkung lässt sich bei Zuschauern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christoffer Sandler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen