SHARAF
D,TN,F,L 2021
90 min 44 sek
barnsteiner-film, Ascheffel
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Drama über den jungen Ägypter Sharaf. Als er in Notwehr einen Mann tötet und ins Gefängnis muss, kann er als Spitzel der Gefängnisleitung Hafterleichterung bekommen, doch der Preis dafür ist hoch. Der Film hat eine düstere Grundstimmung und enthält mehrere Szenen, in denen Personen bedroht oder angegriffen werden, auch eine Folterszene. Die Gewalthandlungen werden jedoch nicht reißerisch ausgespielt oder unkritisch dargestellt. Jugendliche ab 12 Jahren sind problemlos fähig, sie in den Kontext der Gesamthandlung einzuordnen und angemessen zu verarbeiten. Gleiches gilt für die Dialogebene, wo es zu ausführlichen Gewaltschilderungen und massiven Beleidigungen kommt. Diese Verhaltensweisen sind klar einem kriminellen, negativ gezeichneten Milieu zugeordnet, das keinen Vorbildcharakter hat. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung ist daher bei Zuschauern ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Samir Nasr |
Drehbuch: | Samir Nasr,Ibrahim Sonallah |
Darsteller: | Ahmed AL MUNIRAWI |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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