BULLDOG
D,E 2022
95 min 53 sek
missingFILMs Acrivulis & Severin GbR, Berlin
BULLDOG
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Drama über einen 21-Jährigen und seine nur 15 Jahre ältere Mutter, die in einer symbiotischen Beziehung miteinander leben. Als die neue Partnerin der Mutter bei den beiden einzieht, entwickelt sich die Situation schnell zur Zerreißprobe. Die Geschichte ist überwiegend ruhig erzählt und zeichnet ein differenziertes Bild der ungewöhnlichen Mutter-Sohn-Beziehung. Einzelne Szenen mit Bedrohungsmomenten und Darstellungen, Verletzungen und sexueller Aktivität können aufgrund der einfühlsamen, zurückhaltenden Inszenierung bereits von 12-Jährigen verarbeitet werden. Die behutsame Entfaltung der Konflikte, erklärende Dialoge und humorvolle Momente ermöglichen dieser Altersgruppe die Auseinandersetzung mit den Themen des Films und ihre Verarbeitung. Eine Überforderung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | André Szardenings |
Drehbuch: | André Szardenings |
Darsteller: | Lana Cooper,Julius Nitschkoff,Karin Hanczewski,Moritz Führmann,Zoe Trommler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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