Mrs Chatterjee Vs Norway
IND 2023
130 min 29 sek
Kannada Talkies Europe GbR, Langenfeld (Rheinland)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine junge indische Frau, die mit ihrem Mann nach Norwegen eingewandert ist. Als ihr dort ihre beiden Kinder von Amts wegen entzogen werden, lässt sie sich auf einen jahrelangen erbitterten Kampf um das Sorgerecht ein. Die Geschichte, die auf einem wahren Fall beruht, ist überwiegend ruhig und sehr einfühlsam erzählt, wobei sie sich auf die junge Mutter und deren schwierige emotionale Situation konzentriert. In diesem Kontext können einzelne bedrohliche Szenen und Gewaltschilderungen bzw. -darstellungen sowie diskriminierende Äußerungen eine emotionale Herausforderung für junge Zuschauende darstellen. Doch die Betonung der Stärke und des Durchhaltevermögens der Protagonistin im Kampf um ihre Kinder sowie der letztlich positive Verlauf der Handlung geben schon Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren genug Halt und Orientierung, sodass für sie nicht das Risiko einer Beeinträchtigung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Ashima Chibber |
Darsteller: | Rani Mukerji |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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