The Creator
USA 2023
134 min 18 sek
LEONINE Distribution GmbH, München
The Creator
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Science-Fiction-Film, in dem die Menschheit Krieg gegen eine Künstliche Intelligenz führt. Ein Elite-Agent soll den Erfinder dieser Künstlichen Intelligenz töten, da er eine mächtige KI-Waffe geschaffen hat, die die Menschheit auslöschen könnte. Der bildgewaltige wie spannende Film enthält eine Vielzahl an Actionszenen, bei denen es zu zahlreichen Gewaltdarstellungen kommt, die sich gegen menschenähnliche Maschinen richten. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihrer Medienerfahrung und Genrekenntnisse bereits in der Lage, diese Szenen als Elemente einer realitätsfernen Science-Fiction-Welt zu betrachten und eine emotionale Distanz zu wahren. Humorvolle Dialoge und das Happy End haben eine zusätzlich entlastende Wirkung. Im Vordergrund stehen zudem positive Identifikationsfiguren, die moralische Orientierung bieten und Zuschauende ab 12 Jahren sicher durch die Geschichte führen. Eine Überforderung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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