Die Bologna-Entführung - Geraubt im Namen des Papstes
I,F,D 2023
134 min 2 sek
Pandora Film Medien GmbH, Aschaffenburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Historiendrama erzählt von der Entführung eines jüdischen Jungen in Bologna im Jahre 1858. Da der Junge heimlich von seiner Amme getauft worden war, soll er im Auftrag des Papstes eine katholische Erziehung erhalten. Der Kampf der Familie um ihr Kind nimmt schnell politische Dimensionen an. Die verbürgte Geschichte ist überwiegend ruhig und in opulenten Bildern sowie vielen Dialogszenen erzählt, wobei zentrale Konflikte der Zeit sowie des Glaubens zur Sprache kommen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grundlage ihrer Medienerfahrung in der Lage, einzelne deutliche, doch nicht drastische Darstellungen von Gewalt und Verletzungen sowie von selbstschädigendem Verhalten aus Verzweiflung in den Kontext einzuordnen. Das historische Setting erleichtert dieser Altersgruppe die Distanzierung vom Geschehen, und viele ruhige Passagen sorgen für emotionale Entlastung. Eine Beeinträchtigung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Marco Bellocchio |
Drehbuch: | Daniela Ceselli,Marco Bellocchio,Susanna Nicchiarelli |
Darsteller: | Paolo Pierobon,Enea Sala,Leonardo Maltese,Fausto Russo Alesi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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