Tay 2
TR 2024
79 min 2 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Animationsfilm über ein Hengstfohlen, das davon träumt, wie seine Mutter ein Botenpferd zu werden. So tritt der junge Hengst eine Reise von Quds nach Mekka an, in deren Verlauf er manche Bösewichte trifft und einige Abenteuer bestehen muss. Der Film enthält einige bedrohliche Situationen und Spannungsmomente, bei denen es teilweise auch zu körperlichen Attacken kommt (z.B. bei einem Vogelangriff). Diese Szenen sind stellenweise emotional inszeniert, können von Kindern ab 6 Jahren aber bereits in den Kontext der "tierischen" Abenteuergeschichte eingeordnet und verarbeitet werden. Die starke, kluge Hauptfigur führt junge Zuschauende sicher durch das Geschehen und einige amüsante Situationen bieten ausreichende Entlastungsmöglichkeiten. Nachhaltige Ängstigungen sind daher bei Zuschauenden ab 6 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,belastende Szenen
Stabangaben
Regie: | NURULLAH YENÄ°HAN |
Drehbuch: | Ayse Sevim |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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