Green Border
PL,CZ,F,B 2023
152 min 20 sek
Piffl Medien GmbH, Berlin
Green Border
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine syrische Familie und eine Frau aus Afghanistan, die die Grenze zwischen Belarus und Polen zu überwinden versuchen, wobei sie auf beiden Seiten der Grenze mit aller Härte zurückgetrieben werden. Der Film hat eine eindringliche Grundstimmung und enthält zahlreiche emotional intensive Szenen, in denen Menschen bedroht und schikaniert werden. Dabei kommt es auch zu diskriminierender Sprache, massiven Handgreiflichkeiten und teilweise deutlichen Verletzungsdarstellungen. Zuschauende ab 12 Jahren sind aber aufgrund ihres Entwicklungsstands fähig, den Kontext der Geschichte zu begreifen und die Darstellungen angemessen einzuordnen. Zudem stellt der Film zunehmend die empathischen Hilfsversuche eines Grenzsoldaten und einer Bäuerin in den Mittelpunkt, was Zuschauenden ab 12 Jahren ausreichende Entlastungsmöglichkeiten bietet. Überforderungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Agnieszka Holland |
Drehbuch: | Agnieszka Holland,Gabriela Š�azarkiewicz-Sieczko,Maciej Pisuk |
Darsteller: | Maja Ostaszewska,Jalal Altawil,Tomasz W³osok |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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