Ghostbusters: Frozen Empire
USA 2024
115 min 46 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH, Abteilung Home Entertainment - 5116, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Fortsetzung von "Ghostbusters: Legacy" erzählt davon, wie die Geisterjäger-Familie nach New York kommt und in die legendäre Feuerwehrstation zurückkehrt, in der alles begann. Gemeinsam mit den ursprünglichen Ghostbusters müssen sie nun verhindern, dass eine neue Eiszeit das menschliche Leben bedroht. Der Film ist mit den typischen Elementen seines Genres, Horrormomenten, turbulenten Actionszenen und komödiantischen Pointen erzählt. Mit wachsender Spannung entwirft er ein Bedrohungsszenario, das mit gruseligen Geistererscheinungen und Darstellungen von Gewalt und Tod einhergeht. Da diese Aspekte jedoch gut in das erkennbar fiktionale Spiel mit Genrekonventionen eingebettet sind, deutlich überzeichnet und immer wieder ironisch gebrochen werden, sind bereits 12-Jährige in der Lage, mit ihnen umzugehen und sich ausreichend zu distanzieren. Eine Beeinträchtigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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