Chantal im Märchenland
D 2024
122 min 58 sek
Constantin Film Vertriebs GmbH, München
Chantal im Märchenland
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Fantasy-Komödie ist ein Ableger der "Fack Ju Göhte"-Reihe und erzählt von Chantal, die mit ihrer besten Freundin Zeynep durch einen Zauberspiegel im Märchenland landet. Dort müssen sich die beiden gegen heiratswillige Prinzen, tyrannische Könige und jede Menge Märchenklischees durchsetzen. Der Film spielt mit den Charakteren der erfolgreichen Vorgängerreihe sowie zahlreichen aus Märchenfilmen bekannten Motiven und versetzt sie mit absurden Wendungen und teils ins Slapstickhafte gehendem Humor in eine bunt-opulente Phantasiewelt. In diesem stark überzeichneten, stets als fiktional erkennbaren Rahmen können bereits Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit einzelnen gewalthaltigen Momenten, Darstellungen von Verletzungen und sehr zurückhaltend inszenierter Sexualität umgehen. Auch die derbe, oft sexualisierte Sprache können sie den entsprechenden Figuren zuordnen und sich ausreichend distanzieren. Da sich ihnen die heiter-ironische Grundhaltung des Films erschließt, besteht kein Risiko einer Beeinträchtigung.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung,Sprache
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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