Trap: No Way Out
USA 2024
105 min 28 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Trap: No Way Out
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Drama und Thriller erzählt von einem Mann, der mit seiner Tochter ein Popkonzert besucht. Dieses ist allerdings lediglich eine große Inszenierung der Polizei, um den Mann, einen berüchtigten Serienkiller, zu fassen. Der Killer versucht jedoch mit allen Mitteln zu entkommen. Der Film ist geradlinig und in weiten Teilen ruhig erzählt. Er konzentriert sich in seinem räumlich begrenzten Setting ganz auf die verschiedenen Figuren, bei klar erkennbarer Einteilung von Gut und Böse. Als Identifikationsfiguren bieten sich dabei die Tochter und der weibliche Popstar an, die beide positiv und mutig gezeichnet sind. Die Dramatik des Geschehens sowie einzelne, nicht explizit ausgespielte Gewaltszenen können bereits von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren verarbeitet werden. Ihnen erschließt sich die genretypische Erzählung und das klare Gut-Böse-Schema, sodass sie sich vom Geschehen distanzieren können. Zudem geben die positiven Figuren emotionalen Halt. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung
Stabangaben
Regie: | M. Night Shyamalan |
Drehbuch: | M. Night Shyamalan |
Darsteller: | Josh Hartnett,Ariel Donoghue,Saleka Shyamalan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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