Die Ironie des Lebens
D 2024
109 min 22 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen Endsechziger, der als Comedian durch die Lande zieht und sich über Probleme des Alterns lustig macht. Als er seine Ex-Frau wiedertrifft, die unheilbar an Krebs erkrankt ist und sich nicht mehr behandeln lassen will, verlieben sie sich noch einmal ineinander. Der Film erzählt mit leichter Hand und viel Humor, doch auch ernst und einfühlsam von Verlust und Tod, Liebe im Alter und Versöhnung. Für ein sehr junges Publikum können dabei die tragischen Aspekte, einzelne konflikthafte Momente und die Darstellung von Leiden und Schmerz Herausforderungen darstellen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und sich zu distanzieren, ebenso vom dargestellten Alkohol- und Drogenkonsum und den teils derben, sexualisierten Dialogen. Der Altersabstand zu den Filmfiguren und der letztlich versöhnlich-harmonische Grundton des Films sorgen für genug Entlastung, sodass keine Beeinträchtigung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,belastende Themen,Sprache
Stabangaben
Regie: | Markus Goller |
Drehbuch: | Oliver Ziegenbalg |
Darsteller: | Corinna Harfouch,Robert Gwisdek,Uwe Ochsenknecht,Emilia Schüle |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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