Beetlejuice Beetlejuice
USA 2024
105 min 0 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Fortsetzung des Fantasy-Grusicals "Beetlejuice" kehrt zurück zur Familie des ersten Films und erzählt davon, wie die Tochter versehentlich ein Portal zur Welt der Toten öffnet – und schon treibt der titelgebende Geist, der auf der Flucht vor seiner Frau ist, wieder sein Unwesen bei den Lebenden… Der Film ist schwungvoll, mit schrägen Figuren, zahlreichen Überzeichnungen, skurrilen, geisterbahnartigen Horrorelementen und vielen mitreißenden Popsongs erzählt. In diesem überdreht-komischen Kontext sind bereits 12-Jährige auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, mit einzelnen Schockeffekten und kurzen Darstellungen von Gewalt und Verletzung umzugehen. Die deutliche Realitätsferne und fröhliche Atmosphäre des Films bieten jederzeit ausreichend Distanzierungspotenzial, sodass keine Beeinträchtigung für diese Altersgruppe zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Tim Burton |
Drehbuch: | Miles Millar,Alfred Gough |
Darsteller: | Michael Keaton,Winona Ryder,Justin Theroux,Jenna Ortega |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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