CRANKO
D 2023
133 min 23 sek
Port Au Prince Pictures GmbH, Berlin
CRANKO
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Biographisches Drama über den britischen Choreografen John Cranko, der aus London nach Stuttgart geht, um Anfeindungen wegen seiner Homosexualität zu entgehen und dem dortigen Ballett Weltgeltung verschafft. Er führt ein rauschhaftes Leben als gefeierter Künstler, durchlebt aber auch tiefe Krisen. Der Film fokussiert auf die Hauptfigur und sein Schaffen und schildert einfühlsam die emotionalen Aufs und Abs von Cranko sowie in mitreißenden Tanz-Sequenzen seine künstlerischen Erfolge. In diesem Rahmen sind 12-Jährige auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, mit einzelnen dramatischen und tragischen Passagen der Geschichte sowie gewalthaltigen Episoden umzugehen. Auch die Thematisierung von bewusst selbstschädigendem Verhalten kann diese Altersgruppe in das Porträt einer zerrissenen Persönlichkeit einordnen und sich ausreichend distanzieren. Eine Beeinträchtigung ist für ab 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Joachim A. Lang |
Drehbuch: | Joachim A. Lang |
Darsteller: | Marcus Calvin,Stefan Weinert,Sam Riley,Friedemann Vogel,Elisa Badenes |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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