Zone
D 2024
129 min 46 sek
eksystent distribution Kijas, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Experimentelles Drama über ein Mädchen mit übernatürlichen Fähigkeiten, das offenbar einer streng kontrollierten Gefangenschaft entflohen ist und nun Zufluchtsorte und ein "authentisches" Leben sucht. Der stellenweise surreal wirkende Film folgt keiner linearen Handlung, sondern reiht Situationen und Begegnungen aneinander. Dabei kommt es auch zu Bedrohungen, körperlicher Gewalt sowie deutlichen Verletzungs- und Leidensdarstellungen. Es gibt auch Szenen mit deutlicher Nacktheit, wobei sexuelle Handlungen dezent dargestellt werden. In einer Szene ist ein Suizid zu sehen. All diese Darstellungen werden jedoch in keiner Weise reißerisch ausgespielt. Zudem stehen sie im Kontext der stilisierten, experimentellen Erzählweise, was Zuschauenden ab 12 Jahren eine emotionale Distanzierung erleichtert. Zwar werden sich Jugendlichen ab 12 Jahren die intellektuellen Inhalte des Films kaum vollständig erschließen, negative Wirkungen oder emotionale Überforderungen sind aber nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Sexualität
Stabangaben
Regie: | Christina Friedrich |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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