The Beast
F,CDN 2023
146 min 26 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In der Zukunft spielendes Drama über eine Frau, die mittels künstlicher Intelligenz ihre DNS reinigen lässt, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Während der Behandlung lässt sie ihre früheren Leben im Paris des Jahres 1910 und im Los Angeles des Jahres 2014 Revue passieren, wobei unerfüllte Liebe eine zentrale Rolle spielt. Der insgesamt ruhig und betont kunstvoll erzählte Film enthält mehrere Szenen, in denen Menschen bedroht werden, sowie Szenen mit dem Konsum harter Drogen, der zwar nicht kritisiert, aber auch nicht verherrlicht wird. Auch kommt es mehrmals zu beleidigender und sexualisierter Sprache. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Verhaltensweisen im Kontext der Gesamthandlung zu betrachten und angemessen zu verarbeiten. Die realitätsferne Geschichte und die stilisierte Inszenierung erleichtern zudem eine emotionale Distanzierung, sodass Irritationen oder negative Vorbildwirkungen bei Zuschauenden ab 12 Jahren nicht befürchten sind.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Bedrohung,Sprache
Stabangaben
Regie: | Bertrand Bonello |
Drehbuch: | Bertrand Bonello,Guillaume Bréaud,Benjamin Charbit |
Darsteller: | Elina Löwensohn,Léa Seydoux,George MacKay,Julia Faure,Guslagie Malanda,Dasha Nekrasova,Martin Scali,Marta Hoskins,Kester Lovelace,Felicien Pinot |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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