Hagen - im Tal der Nibelungen
D 2024
139 min 0 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Hagen - im Tal der Nibelungen
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Fantasyfilm nach der mittelalterlichen Nibelungensage: Der Wikinger Hagen von Tronje steht nach dem Tod des Königs der Burgunder vor der Herausforderung, das Königreich vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Zugleich hegt er Gefühle für die Königstocher Kriemhild, die sich aber in den berühmten Drachentöter Siegfried verliebt. Der dialogstarke Film enthält einige Kampfszenen, bei denen Gewalt aber nicht übermäßig ausgespielt oder drastisch bebildert wird. Auch vereinzelt düstere und gruselige Szenen bewegen sich in einem Rahmen, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht überfordert. Zudem erleichtert die realitätsferne, im Mittelalter spielende Fantasygeschichte Zuschauenden ab 12 Jahren eine emotionale Distanzierung. Ängstigungen oder anderweitige Beeinträchtigungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Cyrill Boss,Philipp Stennert |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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