EMILIA PÉREZ
F 2024
132 min 33 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Krimikomödie und Musical erzählt von einem berüchtigten Kartellboss, der eine Anwältin engagiert, um aus seinem bisherigen Leben zu verschwinden und sich endlich auch physisch in die Frau zu verwandeln, als die er sich schon immer fühlt. Doch die Gewalt bleibt auch im neuen Leben präsent… Die ungewöhnliche Geschichte ist mit skurrilen Elementen und zahlreichen Gesangs- und Showeinlagen erzählt, weist jedoch auch einige deutliche Darstellungen von Gewalt, Bedrohung und Verletzungen auf, zudem einen teils vulgären, diskriminierenden Sprachgebrauch. 12-Jährige sind auf der Grundlage ihrer Medienerfahrung aber bereits in der Lage, diese so unterschiedlichen Elemente zu identifizieren und in den genrenahen Rahmen einzuordnen, zumal das alltagsferne Setting, die zahlreichen Stilisierungen der Inszenierung und der Humor des Films die Distanzierung erleichtern. Eine Beeinträchtigung ist für 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Verletzung,Sprache
Stabangaben
Regie: | Jacques Audiard |
Drehbuch: | Jacques Audiard,Thomas Bidegain,Léa Mysius,Boris Razon,Nicolas Livecchi |
Darsteller: | Mark Ivanir,Selena Gomez,Zoe Saldaña,Karla SofÃa Gascón,Adriana Paz,Édgar RamÃrez |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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