VENA
D 2024
120 min 42 sek
Weltkino Filmverleih, Leipzig
VENA
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Sozialdrama über eine suchtkranke junge Frau, die ungewollt schwanger wird, jedoch mit Unterstützung einer Hebamme trotz ihrer schwierigen Lebenssituation und drohendem Verlust ihres Kindes Hoffnung und Zuversicht entwickelt. Der Film behandelt ernste und bedrückende Themen wie Drogenabhängigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung. Dies geschieht in einer Weise, die ein Publikum ab 12 Jahren zwar emotional fordert, aber nicht überfordert. Der Film behält stets eine positive Grundstimmung und ermöglicht der Hauptfigur hoffnungsvolle Zukunftsausblicke, die für Zuschauende ab 12 Jahren nachvollziehbar sind und entlastend wirken. Auch der Drogenkonsum wird eindeutig kritisch und in keiner Weise verherrlichend oder verharmlosend dargestellt. Negative Vorbildwirkungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Chiara Fleischhacker |
Darsteller: | Friederike Becht,Paul Wollin,Emma Nova |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen