A Different Man
USA 2024
112 min 24 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Psychothriller über einen Schauspieler, der an einer schweren Gesichtsdeformation leidet, jedoch durch eine experimentelle Behandlung ein makelloses Gesicht erhält. Zunächst hoch erfreut über die Verwandlung, stellt er bald fest, dass auch seine neue Existenz dunkle Seiten hat. Die komplexe und differenzierte Reflexion über Identität und Charakter ist überwiegend ruhig erzählt und konzentriert sich ganz auf die Hauptfigur und ihre genau gezeichneten Veränderungen. Die düstere Grundstimmung wird dabei durch Elemente von Body Horror, aber auch bissigen Humor gesteigert beziehungsweise konterkariert. Obwohl sich der Film an Erwachsene richtet, können bereits 12-Jährige Darstellungen von Verletzungen, Gewalt und menschlichen Ausnahmezuständen in diesen komplexen Kontext einordnen und sich ausreichend distanzieren. Auf der Basis ihrer Medienerfahrung sind sie in der Lage, die irritierenden Momente des Films seinen ernsten Fragestellungen zuzuordnen und zu reflektieren. Eine Beeinträchtigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Verletzung,belastende Themen
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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