Better Man - Die Robbie Williams Story
AUS,USA 2024
130 min 30 sek
Tobis Film GmbH , Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das biographische Drama zeichnet die Höhen und Tiefen der Karriere von Robbie Williams nach, der darin als Affe inszeniert ist. Mit zahlreichen musikalischen Szenen beleuchtet der Film den Druck des Promilebens und Williams Probleme mit massivem Alkohol- und Drogenkonsum. Das keineswegs schmeichelhafte Porträt weist einige gewalthaltige Szenen sowie Darstellungen von Sucht und Abstürzen sowie düstere Wahnvorstellungen samt Splatterelementen auf. Diese Aspekte sind jedoch gut in die Handlung eingebettet und werden deutlich thematisiert, sodass der Film letztlich für die konstruktive Auseinandersetzung mit Problemen plädiert. Für Distanzierungsmöglichkeiten sorgen zudem die Darstellung als Affe und die opulent inszenierten musikalischen Einlagen. So sind bereits Kinder ab 12 Jahren auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, mit den genannten Aspekten umzugehen. Sie können das Geschehen reflektieren und hinterfragen, ohne dass das Risiko einer Beeinträchtigung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Drogenkonsum,Sprache
Stabangaben
Regie: | Michael Gracey |
Drehbuch: | Michael Gracey,Oliver Cole,Simon Gleeson |
Darsteller: | Alison Steadman,Steve Pemberton,Damon Herriman,Kate Mulvany |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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