Karantina
TR 2025
113 min 52 sek
Cinedex OG, Linz
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über ein Mädchen, das auf eine neue Schule kommt, als dort wegen einer ansteckenden Krankheit eine Quarantäne verhängt und das ganze Gebäude abgeriegelt wird. Neue Freunde, eine Leiche und eine Dreiecksbeziehung prägen die turbulenten weiteren Ereignisse. Der geradlinig erzählte Film konzentriert sich auf seine Protagonistin und weist zahlreiche vertraute Motive von Teenager- und Highschooldramen auf. Trotz zahlreicher Anknüpfungspunkte für Kinder und Jugendliche bietet der Film durch seine teils künstlich und stilisiert anmutende Inszenierung auch viele Distanzierungsmomente, sodass 12-Jährige bereits mit einzelnen gewalthaltigen und bedrohlichen Szenen sowie der deutlichen Darstellung von Verletzungen umgehen können. Auch der teils massiv beleidigende Sprachgebrauch kann von dieser Altersgruppe in den Kontext eingeordnet werden, ohne dass die Gefahr einer Überforderung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung,Sprache
Stabangaben
Regie: | Ahmet Topuz |
Drehbuch: | Beyza Alkoc |
Darsteller: | Ilker Aksum |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen