Kundschafter des Friedens 2
D 2024
95 min 45 sek
Majestic Filmverleih GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über eine Gruppe alternder Ex-DDR-Spione, die nicht von ihren Idealen und ihrem Handwerk lassen können und nun Kuba als letzte Bastion des Sozialismus retten wollen. Alle ihre Spionagekünste sind gefragt, um gegen skrupellose Geschäftsleute und die Verlockungen des modernen Tourismus anzugehen. Die ironische Geschichte ist mit viel Dialogwitz und Situationskomik sowie zahlreichen Überzeichnungen insbesondere bei den Figuren erzählt. In diesem Rahmen können 12-Jährige bereits mit einzelnen Actionszenen und Darstellungen von Bedrohungen und Gewalt umgehen, die schnell und humorvoll wieder aufgelöst werden. Auch die gelegentlich rüde Sprache können sie in den Kontext einordnen und sich ausreichend distanzieren. Eine Überforderung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Robert Thalheim |
Darsteller: | Corinna Harfouch,Henry Hübchen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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