Wunderschöner
D 2024
137 min 50 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Fortsetzung der Dramedy "Wunderschön": Im Mittelpunkt stehen fünf Frauen in verschiedenen Lebenslagen mit unterschiedlichen Herausforderungen. Der Film behandelt Themen wie Frauenrollen in der heutigen Gesellschaft, toxische Männlichkeit, und sexualisierte Gewalt. Dabei kommt es immer wieder zu familiären Konflikten sowie vereinzelt zu drastisch sexualisierter Sprache und zu Bedrohungen. Einzelne Szenen können für Zuschauende ab 12 Jahren eine Herausforderung darstellen, von einer Überforderung ist aber nicht auszugehen, da die Szenen nicht reißerisch wirken und die aufklärende Absicht stets klar erkennbar ist. Neben einigen humorvoll-entlastenden Szenen bietet der Film Zuschauenden ab 12 Jahren zudem starke und positive Identifikationsfiguren, die sie sicher durch die Geschichte führen. Nachhaltige emotionale Belastungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: belastende Themen,Sprache
Stabangaben
Regie: | Karoline Herfurth |
Drehbuch: | Karoline Herfurth |
Darsteller: | Karoline Herfurth,Nora Tschirner,Emilia Schüle,Friedrich Mücke |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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