DER PRANK - APRIL, APRIL!
D,CH 2025
94 min 5 sek
Port Au Prince Pictures GmbH, Berlin
Kinderfilm über einen 12-jährigen Jungen, der mit seinem chinesischen Austauschschüler durch einen Aprilscherz in den Besitz eines Geldbündels kommt, das eigentlich Gangstern gehört. Dadurch geraten die Jungs in ein turbulentes Abenteuer. Der Film ist insgesamt eher ruhig erzählt und enthält nur vereinzelt leicht dramatische oder bedrohliche Szenen. Diese werden meist durch komödiantische Brechungen abgemildert und stets positiv aufgelöst; zudem wirken die Gangsterfiguren oft etwas tollpatschig. Nachhaltige Ängstigungen sind daher bei Kindern ab 6 Jahren nicht zu befürchten. Darüber hinaus finden junge Zuschauende in den Hauptfiguren starke und kluge Identifikationsfiguren, die sie sicher durch die Geschichte führen. Überforderungen lassen sich daher bei Kindern ab 6 Jahren in jeder Hinsicht ausschließen.
FSK ab 6 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Benjamin Heisenberg |
Drehbuch: | Benjamin Heisenberg,Peer Klehmet |
Darsteller: | Laura Tonke,Mehdi Nebbou,Cedric Eich,Jana McKinnon,Yasin El Harouk,Noèl Gabriel Kipp,Max Zheng,Maïmouna Rudolph-Mbacké |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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