Baby
BR,F,NL 2024
106 min 11 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Drama über einen 18-Jährigen, der aus dem Gefängnis entlassen wird und, da seine Eltern ihn verstoßen haben, auf den Straßen Sao Paulos auf sich allein gestellt ist. In einem Pornokino lernt er einen Sexworker kennen, der ihn unter seine Fittiche nimmt und ihm das Milieu zeigt, in dem er bald auch zu arbeiten beginnt. Der Film zeigt im Rahmen einer Coming-of-Age-Geschichte mit glaubhaftem Realismus die Härten und Gefahren eines Lebens im Prostituierten- und Drogenmilieu, porträtiert aber auch mit viel Einfühlung die Solidarität zwischen den gesellschaftlichen Außenseitern. Jugendliche ab 16 Jahren können auf der Basis ihrer Medienerfahrung und ihres Entwicklungsstands einzelne Sexszenen und Darstellungen von Nacktheit in den Kontext einordnen, ebenso wie gewalthaltige Momente und die teils derbe und diskriminierende Sprache. Diese Altersgruppe kann die Geschichte und die Figuren eigenständig reflektieren und bewerten. Für sie besteht daher kein Risiko einer Beeinträchtigung.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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