DAS LICHT
D 2025
162 min 14 sek
X-Verleih AG, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine gutbürgerliche Berliner Familie, die sich auseinandergelebt hat und in der jeder an seinen eigenen Problemen laboriert. Eine junge Syrerin, die als Haushälterin in die Familie kommt, bringt sie nach und nach einander wieder näher – verfolgt dabei aber auch einen eigenen, geheimnisvollen Plan. Der Film vereint theaterhafte Elemente und Tanzeinlagen, Rückblenden und Zeitraffer, Realismus und Mystisches und verhandelt dabei zahlreiche zeitgemäße Themen, etwa die Widersprüche scheinbar progressiver Bürgerlichkeit. In diesem stilisierten Rahmen sind bereits Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in der Lage, mit einzelnen dramatischen und tragischen Szenen sowie Darstellungen von aggressiven Auseinandersetzungen umzugehen. Auf der Basis ihrer Medienerfahrung können sie die Konflikte den Figuren und ihren Geschichten zuordnen, die artifiziellen Überhöhungen der Inszenierung erleichtern ihnen dabei die Distanzierung und Reflexion. Eine Überforderung ist für ab 12-Jährige daher nicht anzunehmen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Drogenkonsum,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Tom Tykwer |
Drehbuch: | Tom Tykwer |
Darsteller: | Nicolette Krebitz,Lars Eidinger,Julius Gause,Tala Al-Deen,Elke Biesendorfer,Elyas Eldridge |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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