The Woman In The Yard
USA 2025
88 min 10 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Horrorfilm über eine alleinerziehende Mutter, in deren Vorgarten eine mysteriöse Frau auftaucht, die die Familie zu bedrohen scheint. Der Film hat eine durchgängig bedrückende Atmosphäre und behandelt Themen wie Trauer, Verlust und Depressionen. Vereinzelt kommt es zu intensiven Bedrohungen und drastischen Gewaltdarstellungen. Es gibt kaum Entlastungsmomente und insbesondere die jungen Kinder der Frau sind der bedrohlichen Grundsituation ausgeliefert. Zuschauende ab 16 Jahren sind allerdings in der Lage, die Symbolik des Films zum Thema Depression zu verstehen und die Geschehnisse entsprechend einzuordnen. Wenngleich der Film kaum Entlastungsmöglichkeiten bietet, können Zuschauende ab 16 Jahren ihn als symbolhafte Horrorgeschichte betrachten und eine emotionale Distanz wahren. Nachhaltige Ängstigungen oder anderweitige Überforderungen lassen sich ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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