Die Vierte Macht
D 2011
115 min 16 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Der Politthriller erzählt von einem Berliner Journalisten, der in Moskau ein Boulevardblatt übernimmt und durch den Abdruck eines politischen Textes in ein tödliches Komplott gerät, in das sowohl Terroristen als auch politische Kreise verwickelt sind. Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und sozialen Verhältnisse in Russland erzählt der Film seine Story mit den klassischen Elementen seines Genres. Mehrere gewalthaltige Szenen wie beispielsweise Terroranschläge, gezielte Tötungen und Folter sind durch die Handlung und Dramaturgie motiviert und nicht selbstzweckhaft inszeniert. Deshalb haben sie für Jugendliche ab 12 Jahren, die aufgrund ihrer Medienerfahrung schon Genremechanismen kennen, kein desorientierendes Potenzial. Für emotionale Entlastung sorgen immer wieder ruhige und erklärende Momente sowie die Identifikationsfigur des Journalisten, der einen positiven Lernprozess durchmacht. Auch wegen der klaren moralischen Haltung des Films ist für 12-Jährige keine Überforderung zu erwarten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Dennis Gansel |
Drehbuch: | Dennis Gansel |
Kamera: | Daniel Gotschalk |
Darsteller: | Moritz Bleibtreu, Kasia Smutniak, Max Riemelt, Reiner Schöne |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen