Schulung Jugendschutzbeauftragte

Wiesbaden, 27.09.2023

Jugendschutz für Ihre Website

Sie möchten Ihr Webangebot jugendschutzkonform gestalten, benötigen einen Überblick über den Jugendmedienschutz in Deutschland oder möchten selbst als Jugendschutzbeauftragte/r beratend tätig sein? Die FSK bietet praxisorientierte Schulungen für Mitarbeiter:innen von Unternehmen, die jugendschutzrelevante Inhalte auf Websites, Social-Media-Kanälen, mobile Apps usw. gesetzkonform verbreiten möchten.

Mit der Teilnahme an der Schulung erhalten Sie das Grundlagenzertifikat für die Anerkennung als zertifizierter Jugendschutzbeauftragter nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Jugendschutzgesetz in Verbindung mit § 7 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.


Gesetzlich sind Unternehmen verpflichtet, eine/n Jugendschutzbeauftragte/n zu be-stellen, wenn sie Webangebote mit Inhalten betreiben, die für jüngere Kinder problematisch sein könnten - wie zum Beispiel Trailer, die nicht einer FSK "ab 0" entsprechen. Die/Der Jugendschutzbeauftragte muss mit Namen und Kontaktmöglichkeit auf allen Webangeboten genannt werden. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Die Funktion der Jugendschutzbeauftragten kann vollständig von der FSK übernommen werden oder durch geschulte Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens.

Basis-Schulung: Jugendschutzbeauftragte

Die Teilnehmer:innen werden unter anderem in folgenden Bereichen geschult:

  • Gesetzliche Grundlagen und Überblick zum Jugendschutz im Online-Bereich
  • Pflichten und Qualifikation der Jugendschutzbeauftragten von Unternehmen
  • Einschätzung der Jugendschutzrelevanz von Webinhalten
  • Technische Verbreitungsbeschränkungen
  • Fragen und Beispiele aus der Praxis

Details zum Schulungstermin

  • Am 30. November 2023 von 09:00 bis 15:00 Uhr
  • Online-Veranstaltung per Zoom-Videokonferenz
  • Schulungsgebühr: 250,- € pro Person (inkl. MwSt.)
  • Anmeldung per E-Mail

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